KFZ Haftpflichtversicherung
Zu den wenigen Pflichtversicherungen, die es hierzulande außerhalb der Sozialversicherung gibt, zählt die KFZ Haftpflichtversicherung. Diese Versicherung muss zwar nicht grundsätzlich jeder Bürger besitzen, aber auf jeden Fall spätestens derjenige, der Halter eines Kraftfahrzeuges ist und dieses im öffentlichen Straßenverkehr nutzen möchte. Schaut man sich die Häufigkeit der Schadensfälle an, so zählt die KFZ Haftpflichtversicherung sicherlich zu den am häufigsten in Anspruch genommenen Versicherungen in Deutschland.
Es handelt sich, wie bei jeder Haftpflichtversicherung, um eine Versicherung, die keine Schäden reguliert, die dem Versicherten durch andere Personen oder Ereignisse entstanden sind, sondern die KFZ Haftpflichtversicherung sorgt für die Regulierung von Schäden an fremden Fahrzeugen oder auch für Schadenersatz bei geschädigten Personen. Bezüglich der Leistungen der KFZ Haftpflichtversicherung muss man zwei große Bereiche voneinander trennen. Vor der Pflicht zum Schadenersatz hat die KFZ Haftpflichtversicherung eine sehr wichtige Aufgabe, nämlich zu prüfen, ob der vermeidlich Geschädigte überhaupt einen berechtigten Anspruch gegenüber dem Versicherten besitzt.
Laut einigen Statistiken können die Haftpflichtversicherungen in diesem Bereich rund 25 bis 30 Prozent aller Schadenersatzansprüche gegen den Versicherten als nicht berechtigt abwehren. Ist ein Anspruch jedoch berechtigt, dann übernimmt die KFZ Haftpflichtversicherung den Schaden in voller Höhe. Dabei spielt es übrigens auch keine Rolle, ob die Schadenshöhe höher als die Deckungssumme ist – zumindest nicht für den Geschädigten. Denn im Außenverhältnis reguliert die Haftpflicht den Schaden auf jeden Fall. Beträgt der Schaden allerdings zum Beispiel vier Millionen Euro und beträgt die Deckungssumme nur drei Millionen Euro, so wird die Versicherungsgesellschaft den Versicherten mit eine Millionen Euro in Regress nehmen. Aus diesem Grunde ist es auch sehr zu empfehlen, gerade bei der KFZ Haftpflichtversicherung am besten eine Deckungssumme in unbegrenzter Höhe zu wählen, denn der Mehrbeitrag ist ohnehin relativ gering.
Einen deutlich größeren Einfluss haben andere Faktoren auf die Beitragshöhe. Als Fahranfänger muss man besonders tief in die Tasche greifen, denn hier beginnt man oftmals mit einem Beitragssatz von bis zu 280 Prozent. Würde der Basisbeitrag (100 Prozent) zur KFZ Haftpflichtversicherung also zum Beispiel bei 500 Euro jährlich liegen, müsste der Fahranfänger 1.400 Euro zahlen. Erst im Laufe der Jahre sinkt der Beitragssatz, weil man in eine bessere Schadenfreiheitsklasse gelangt. Fährt man mehr als 25 Jahre unfallfrei, so kann man im besten Fall bei einem Beitragssatz von nur noch 25 Prozent „landen“. Neben der Schadenfreiheitsklasse haben auch noch der Zulassungsort (Regionalklasse) und der Fahrzeugtyp (Typklasse) einen größeren Einfluss darauf, wie hoch der Beitrag zur KFZ Haftpflichtversicherung sein wird. Ein Versicherungsvergleich ist im Bereich der KFZ Haftpflichtversicherung übrigens dringend zu empfehlen, denn die Beitragsunterschiede sind zum Teil sehr groß.
Vorsorge-Tipps im Versicherungsbereich:
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