Handyversicherung

· Handyversicherung

Heute kann man im Grunde alles versichern, was einem lieb und teuer ist. Standardmäßig wird zum Beispiel der Hausrat versichert und auch das Auto wird von nahezu allen Deutschen heute auf die eine oder die andere Art versichert. Es gibt allerdings auch Gegenstände, die man separat versichern muss, wenn man einen möglichen Schutz in Anspruch nehmen möchte.
 

Eine mögliche Spezialversicherung, die in den Bereich der so genannten Schadensversicherungen fällt, ist zum Beispiel die Handyversicherung. Was man mit dieser Versicherung versichern kann, wird natürlich bereits aus dem Namen der Versicherung deutlich, also das Handy bzw. fachlich besser ausgedrückt das Mobiltelefon. Kaum ein Gegenstand wird im Alltag heute so häufig gebraucht wie das Handy, zudem nimmt man diesen Gegenstand fast überall mit hin. Aufgrund dieser Tatsache ist das Gerät natürlich besonderen Risiken ausgesetzt, sodass ein Schaden an dem Handy entstehen kann. Genau aus diesem Grunde werden von vielen Mobilfunkunternehmen oder Handy-Verkäufern auch Handyversicherungen angeboten. Man kann diese Handyversicherung am besten mit einem Auto-Schutzbrief vergleichen, denn auch hier sind verschiedene Schäden versichert, die am versicherten Gegenstand entstehen können. Die meisten Versicherer bieten verschiedene Tarife an, die sich nach Wert des Handys und nach dem Umfang der Absicherung unterscheiden. In nahezu allen Tarifen ist der Diebstahl des Handys als Schadensursache enthalten, sodass das Handy bei einem erfolgten Diebstahl von der Versicherung ersetzt wird. Es gibt aber noch eine Reihe von weiteren Schadensursachen, welche man mit der Handyversicherung versichern kann.

Dazu zählen beispielsweise Schäden am Mobiltelefon, welche durch Wasser, Feuchtigkeit, Brand, Blitzschlag, Implosion, Überspannung, Beschädigung durch Dritte oder Einflüsse von außen, Sabotage, Vandalismus oder auch die unsachgemäße Behandlung erfolgen können. Eine solche Versicherung zahlt also auch für den nicht selten eintretenden Fall, dass man das Handy aus Versehen fallen lässt und es aufgrund des Sturzes defekt ist. In der Regel gilt eine maximale Leistung Höchstleistung pro Schadensfall. Diese liegt in der Regel zwischen 200 Euro und reicht bis zu 1.000 Euro. Wer also ein sehr teures Handy jenseits der 1.000 Euro Marke besitzt, was allerdings eher die Ausnahme sein dürfte, sollte eventuell über eine Höherversicherung gegen einen Aufpreis verhandeln.

Zu den Leistungen der Handyversicherung gehört in der Regel, dass man innerhalb von wenigen Tagen ein neues Handy erhält oder den Betrag dementsprechend ersetzt bekommt. Die Kosten für eine solche Handyversicherung richten sich zum einen nach dem Höchstversicherungswert, also im Grunde nach dem Wert des Handys, und zum anderen nach der Art der Leistungen. Auch eine Selbstbeteiligung ist in der Regel bei einem solchen Versicherungsvertrag üblich, die zwischen 20 und 80 Euro beträgt. Je nach Wert des Handys kann man davon ausgehen, dass man für eine Versicherungssumme von bis zu 300 Euro einen Versicherungsbeitrag von 1-2 Euro im Monat zahlen muss und bei einer Versicherungssumme von bis zu 1.000 Euro rund neun Euro pro Monat.

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