Glasversicherung
Im Rahmen der vielfach genutzten Hausratversicherung kann man den Hausrat, also alle Gegenstände in der Wohnung und große Teile der Einrichtung, gegen die finanziellen Folgen von Schäden absichern. Im Regelfall sind allerdings im Rahmen der Hausratversicherung keine Schäden versichert, die am Fenster oder an sonstigen „Glas-Gegenständen“ in der Wohnung entstehen können. Daher wird im Grunde fast von jeder Versicherungsgesellschaft angeboten, die Hausratversicherung durch eine so genannte Glasversicherung bzw. Glasbruchversicherung zu ergänzen.
Grundsätzlich gibt es die Glasversicherung aber nicht nur für den privaten, sondern natürlich auch für den gewerblichen Bereich. Im gewerblichen Bereich kann eine Glasversicherung zum Beispiel dann sinnvoll sein, wenn ein Unternehmen ein Bürogebäude mit vielen größeren Fensterscheiben oder auch relativ wertvollen Vitrinen als Inneneinrichtung besitzt. In diesem Fall würde die Glasversicherung Schäden an allen Fensterscheiben und sonstigen Einrichtungsgegenständen aus Glas ersetzen. Im Rahmen einer so genannten Allgefahrendeckung spielt es dann nicht einmal eine Rolle, wie der Schaden entstanden ist. Während die Glasversicherung im gewerblichen Bereich oftmals sehr sinnvoll ist, sollte man im privaten Bereich im Einzelfall entscheiden, ob das vorhandene Risiko den Abschluss einer solchen Glasbruchversicherung wirklich rechtfertigt. Wer beispielsweise in einem Mietshaus auf der fünften Etage wohnt geht nur ein extrem geringes Risiko ein, dass beispielsweise an der Fensterscheibe ein Bruchschaden entstehen könnte. Wer jedoch in einem Einfamilienhaus direkt neben einem Fußballplatz wohnt, hat vielleicht schon einmal den ein oder anderen Ball in die Scheibe bekommen.
Ferner kommt es natürlich auch auf die Inneneinrichtung an. Sind recht hochwertige Vitrinen oder sonstige Gegenstände aus Glas vorhanden, kann sich auch in diesem Fall der Abschluss einer Glasversicherung lohnen. Besteht die Einrichtung aber nur aus gewöhnlichen Gläsern, die vornehmlich als Trinkgläser dienen, ist sicherlich kein Abschluss einer Glasversicherung nötig. Hat man sich dennoch für den Abschluss einer Glasversicherung als Ergänzung zur Hausratversicherung entschlossen, dann stellt sich die Frage, wie hoch der Beitrag sein wird. Die Beitragshöhe richtet sich nach verschiedenen Faktoren. Wie schon bei der Hausratversicherung, so ist auch bei der Glasversicherung die Anzahl der Quadratmeter an Wohnfläche ein Faktor. Ferner spielt es selbstverständlich ebenfalls eine Rolle, welche Gegenstände aus Glas sich in der Wohnung befinden und welchen Wert diese Gegenstände haben.
So ist es vom Beitrag her sicherlich deutlich günstiger eine Glasversicherung zu nutzen, wenn sich in der Wohnung nur ein Aquarium und eine Glasvitrine mit einem Gegenwert von 200 Euro befinden, als wenn dort einige teure Glasvitrinen mit einem Wert von deutlich über 1.000 Euro vorhanden sind. Im Detail sollte auch geklärt werden, was als Schaden definiert wird. Ist ein Schaden erst die Zerstörung der Glasscheibe, oder bereits ein Sprung oder ein Kratzer in der Scheibe?
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