Teilkaskoversicherung

· Teilkaskoversicherung

Die von vielen Versicherungsgesellschaften angebotenen Autoversicherungen kann man in zwei große Bereiche einteilen. Auf der einen Seite ist das die KFZ-Haftpflichtversicherung als notwendige Pflichtversicherung und auf der anderen Seite ist das die freiwillig abzuschließende Kaskoversicherung. Die Kaskoversicherung lässt sich wiederum nochmals unterteilen, nämlich in die Vollkaskoversicherung und in die Teilkaskoversicherung.

Letztere sollte jeder Autofahrer zum eigenen Schutz abschließen, auch wenn es sich offiziell nicht um eine Pflichtversicherung handelt. Was genau leistet nun die Teilkaskoversicherung und welche Schäden sind im Detail versichert? Die KFZ-Haftpflichtversicherung kommt nur für Schäden an Fahrzeugen von anderen Personen oder für Gesundheitsschäden an Geschädigten selber auf. Ein Schaden am Fahrzeug des Versicherten wird hingegen nicht reguliert, falls dieser nicht schuldhaft von einer anderen Person verursacht wurde, denn dann zahlt natürlich wiederum die KFZ-Haftpflichtversicherung dieser Person den Schaden. Es gibt aber natürlich noch eine Reihe anderer Schadenursachen, die zu einer Beschädigung des Fahrzeuges des Versicherten führen können. Möchte man sich bzw. sein Fahrzeug gegen diese weiteren möglichen Schadensursachen versichern, benötigt man zumindest eine Teilkaskoversicherung. Je nach Wert des Fahrzeuges oder auch je nach Sicherheitsbedürfnis des KFZ-Halters kann auch eine etwas weitreichendere Vollkaskoversicherung sinnvoll sein.

Die Teilkaskoversicherung reguliert zusammengefasst zwei Hauptgruppen von Schäden, welche am Kraftfahrzeug des Versicherungsnehmers auftreten könnten. Auf der einen Seite sind das Schäden, die dem Fahrzeug von anderen Personen in unberechtigter Art und Weise „zugefügt werden“. Auf der anderen Seite sind das alternativ ebenso Schäden, die von der Natur hervorgerufen werden. In die erste Gruppe der versicherten Schäden fallen zum Beispiel Schäden durch einen Einbruch in das Fahrzeug sowie bei Diebstahl des Fahrzeuges. In den Bereich der Naturschäden fallen in erster Linie Schäden am Fahrzeug aufgrund von Feuer, Hagel, Sturm und Blitzschlag.

Darüber hinaus sind noch zwei weitere typische Schäden im Rahmen der Teilkaskoversicherung versichert, nämlich eine Beschädigung am Fahrzeug, welche durch einen Zusammenprall mit dem so genannten Haarwild entstehen kann. Mit Haarwild sind vor allen Dingen Rehe, Hirsche und Wildschweine gemeint. Manche Versicherungsgesellschaften haben die Bezeichnung Haarwild inzwischen insoweit ausgeweitet, dass mittlerweile auch Schäden reguliert werden, die durch einen Zusammenstoß mit Kühen, Schweinen oder Pferden entstehen. Der zweite typische Schaden, der ebenfalls durch die Teilkaskoversicherung reguliert wird, ist ein Kabelschaden durch einen Marderbiss. Beim Abschluss einer Teilkaskoversicherung sollte man darauf achten, was mitunter viele Versicherte gar nicht wissen, dass nämlich Schäden durch Vandalismus oder durch Eigenverschulden am eigenen Auto durch die Teilkaskoversicherung nicht versichert sind. Möchte man sich gegen diese Schäden versichern, muss man eine Vollkaskoversicherung nutzen. Wie hoch der Beitrag zur Teilkaskoversicherung ist, richtet sich vor allem nach der Regional- und Typklasse der zu versichernden Kraftfahrzeuges.

Vorsorge-Tipps im Versicherungsbereich:

Zeneb.de I Das unabhänige Internet Finanzmagazin