Was sind Sachversicherungen?
Im Versicherungsbereich kann man die am Markt angebotenen Versicherungsarten nach verschiedenen Merkmalen voneinander unterscheiden bzw. die einzelnen Versicherungen einer bestimmten Gruppe zuordnen. Diese Aufteilung in Gruppen wird in der Regel bereits von der Versicherungsgesellschaft selber vorgenommen. Eine weit verbreitete Einteilung der Versicherungen ist die Aufteilung in die Gruppe der Krankenversicherungen, Vorsorgeversicherungen, Personenversicherungen und der Sachversicherungen.
Was die in der jeweiligen Gruppe vertretenen Versicherungen im Detail versichern, ist in der Regel bereits am Namen der „Oberkategorie“ abzuleiten. Bei den Sachversicherungen ist es demnach so, dass hier bestimmte Sachen versichert sind. Konkret bedeutet dass, der Versicherungsnehmer erhält im Versicherungsfall einen Schaden erstattet, der an seinem Eigentum entstanden ist. Welche Versicherungen fallen konkret in den Bereich der Sachversicherungen? Zu den am häufigsten genutzten Sachversicherungen, die im Grunde auch von jeder Versicherungsgesellschaft angeboten werden, zählen vor allen Dingen die Hausratversicherung, die Wohngebäudeversicherung, die Glasversicherung, die Reisegepäck-Versicherung, die Rechtsschutzversicherung und die verschiedenen Haftpflichtversicherungen. Die Autoversicherung zählt bei manchen Versicherern ebenfalls zu den Sachversicherungen, manche Versicherer haben jedoch bereits eine eigene Sparte Kfz-Versicherungen. Die beiden wichtigsten Arten der Sachversicherung, die auch jeder Bürger besitzen sollte, sind sicherlich die Hausratversicherung und die Privathaftpflichtversicherung.
Im Rahmen der Hausratversicherung ist der gesamte Hausrat gegen verschiedene Schadensursachen versichert, wie zum Beispiel Sturm, Feuer, Diebstahl oder Vandalismus. An dieser Versicherung wird der eigentliche Charakter der Sachversicherung besonders deutlich, nämlich dass keine Person, sondern deren Eigentum, also eine Sache, Gegenstand der Versicherung ist. Gleiches trifft zum Beispiel auch auf die Wohngebäudeversicherung zu, im Rahmen derer eben das Gebäude des Versicherungsnehmer gegen Schäden versichert ist. Bei der Glasbruchversicherung und bei der Reise-Gepäckversicherung stellt sich der Sachverhalt genauso dar, denn hier sind zum einen die „Sachen“ Glas und zum anderen das Gepäck versichert.
Auch die Rechtsschutzversicherung fällt in den Bereich der Sachversicherung, auch wenn das Wort Sache hier etwas abstrakter verstanden werden muss. Versichert ist hier nämlich eher ein finanzieller Schaden, der durch einen Rechtsstreit entstehen kann. Es ist also im streng genommeneren Sinne keine Sache im Sinne eines Gegenstandes versichert, sondern eher ein materieller Wert. Auch die Haftpflichtversicherung fällt als Sachversicherung etwas aus der Reihe und ist mitunter auch als eine Art von Kombination aus Personen- und Sachversicherung anzusehen. Auf der einen Seite reguliert die Haftpflichtversicherung nämlich Schäden an Sachen und am Vermögen fremder Personen, die vom Versicherten verursacht worden sind. Auf der anderen Seite übernimmt die Haftpflicht aber ebenso die Kosten, die aufgrund der Tatsache entstanden sind, dass eine fremde Person verletzt oder sogar getötet wurde. Von daher vermischt sich bei den Haftpflichtversicherungen also der Bereich Personen- und Sachversicherung im Grunde etwas.
Vorsorge-Tipps im Versicherungsbereich:
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