Autoversicherung / KFZ Versicherung

· Autoversicherung / KFZ Versicherung

Es gibt in Deutschland viele Millionen KFZ-Halter, die Versicherungen für den Bereich Verkehr und Nutzung des Fahrzeuges abschließen können bzw. in einem Versicherungsbereich sogar müssen. Man fasst diese Versicherungen auch als Autoversicherungen zusammen, auch wenn natürlich ebenfalls Motorräder oder Lastkraftwagen versichert werden können.

In diesem Zusammenhang kann man die Autoversicherung generell in zwei große Blöcke einteilen, nämlich in die KFZ-Haftpflichtversicherung auf der einen Seite und in die Kaskoversicherung auf der anderen Seite. Ebenfalls in den Bereich der Autoversicherung fallen die Insassenunfallversicherung und je nach Definition auch verschiedene Autoschutzbriefe. Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist eine Pflichtversicherung, die man besitzen muss, und zwar bevor man das Fahrzeug zum ersten Mal im Straßenverkehr bewegt. Daher ist bereits die Anmeldung eines Kraftfahrzeuges bei der Zulassungsstelle nur dann möglich, wenn man eine solche KFZ-Haftpflichtversicherung nachweisen kann. Von der Art des Schutzes her reguliert die KFZ-Haftpflicht Schäden, welche vom Versicherten fahrlässig verursacht worden sind, und zwar entweder an fremden Personen, an deren Vermögen oder an fremden Sachen.

Aus diesem Grunde werden auch diese drei Schadensarten explizit versichert, nämlich Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Wichtig ist dabei die Wahl einer ausreichenden Deckungssumme, welche bei den Personen- und bei den Sachschäden mindestens bei drei Millionen Euro liegen sollte, besser noch in unbegrenzter Höhe. Ein klassisches Beispiel dafür, wann die KFZ-Haftpflichtversicherung eintritt und einen Schaden reguliert ist, wenn der Fahrer des Autos ein „Vorfahrt achten“ Schild übersieht und dadurch einen Verkehrsunfall verursacht. Allerdings sollte man auch nicht zu leichtfertig im Straßenverkehr sein, denn bei grober Fahrlässigkeit und natürlich auch bei Vorsatz zahlt die Versicherung den Schaden nicht.

Der zweite große Bereich der Autoversicherung ist der Bereich Kaskoversicherung. Dort gibt es zwei Varianten, nämlich die Teilkasko- und die Vollkaskoversicherung. Dabei handelt es sich im Gegensatz zur KFZ-Haftpflichtversicherung zwar um keine Pflichtversicherung, dennoch sollte man heutzutage zumindest eine Teilkaskoversicherung haben. Beide Arten der Kaskoversicherung treten bei Schäden ein, die am Auto des Versicherten entstanden sind. Das kann entweder durch Umwelteinflüsse wie zum Beispiel Sturm, Hagel oder Blitzeinschlag der Fall sein, aber auch durch fremde Personen in Form eines Einbruchs oder eines Diebstahls des Fahrzeuges. Dabei ist der Schutz der Vollkaskoversicherung in drei wichtigen Punkten weitreichender als der Schutz der Teilkaskoversicherung. Im Gegensatz zur Teilkasko übernimmt die Vollkasko nämlich auch die Regulierung von Schäden, die durch Vandalismus, durch Fremde (bei Unfallflucht bzw. wenn Täter nicht zu ermitteln ist oder nicht deliktfähig ist) und durch die eigene Schuld des Versicherten am eigenen Fahrzeug verursacht worden sind.

Vorsorge-Tipps im Versicherungsbereich:

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