Tier Haftpflichtversicherung
Entgegen der weit verbreiteten Meinung ist es im Rahmen der Haftpflichtversicherung nicht der Fall, dass alle Tiere eines Tierhalters automatisch in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert sind, falls diese einen Schaden verursachen sollten. Richtig ist, dass zwar Katzen, Hamster, Fische, Vögel und andere Kleintiere über die Privathaftpflicht versichert sind, das gilt jedoch nicht für Pferde und Hunde. Von daher ist es dringend jedem Pferde- und Hundebesitzer zu empfehlen, zusätzlich eine Tier Haftpflichtversicherung abzuschließen.
Die Tier Haftpflichtversicherung gibt es, von sehr exotischen Tieren abgesehen, für welche eine individuelle Versicherung bei manchen Versicherungsgesellschaften abgeschlossen werden kann, zum einen als Hundehaftpflichtversicherung und zum anderen als Pferdehaftpflichtversicherung. In beiden Fällen sind alle Schäden an anderen Tieren, Personen oder Sachen abgesichert, die vom versicherten Tier verursacht worden sind. Vom Grundprinzip her funktioniert die Tier Haftpflichtversicherung genau wie die bereits oftmals genutzte Privathaftpflichtversicherung. Der einzige Unterschied zwischen einer Tier Haftpflichtversicherung und einer Privathaftpflichtversicherung besteht darin, dass bei der einen Variante Schäden versichert sind, die durch das Tier (Hund oder Pferd) verursacht worden sind, während bei der anderen Variante von der Versicherung Schäden reguliert werden, die vom Versicherungsnehmer verursacht worden sind. Auch der Tier Haftpflichtversicherung kommen zwei Hauptaufgaben zu, nämlich zum einen unberechtigte Ansprüche von Dritten abzuwehren und zum anderen die Schadensregulierung. Den Ausschluss der groben Fahrlässigkeit gibt es bei der Tier Haftpflichtversicherung im Gegensatz zur Privathaftpflichtversicherung nicht, da ein Tier in dem Sinne nicht fahrlässig handeln kann.
Den Ausschluss der Leistung bei Vorsatz gibt es allerdings schon, wobei der Vorsatz sich nicht auf das Tier sondern auf den Tierhalter bezieht. Wer also beispielsweise seinen Hund auf einen anderen Menschen hetzt und der Hund verursacht Verletzungen an dieser Person, kann nicht damit rechnen, dass in einem solchen Fall die Hundehaftpflichtversicherung den Schaden reguliert. Für die Tier Haftpflichtversicherung gelten die gleichen empfohlenen Deckungssummen wie bei der Privathaftpflicht, also mindestens drei Millionen Euro, denn Tiere können genauso hohe Schäden wie Menschen verursachen.
Ein Beispiel, in welchem Fall eine Tier Haftpflichtversicherung einen Schaden übernimmt ist, wenn ein Hund sich zum Beispiel von der Leine befreit, auf die Straße rennt und dadurch ein Unfall mit einem Auto verursacht wird. Unfallverursacher ist hier eindeutig der Hund, sodass der Hundehalter eigentlich die Regulierung des entstandenen Schadens vornehmen muss. Sind Personen bei dem Unfall zu Schaden gekommen, kann die Schadenshöhe mitunter 100.000 Euro übersteigen. Besteht jedoch in diesem Fall eine Hundehaftpflichtversicherung als eine Form der Tier Haftpflichtversicherung, übernimmt die Versicherung die Schadensregulierung.
Vorsorge-Tipps im Versicherungsbereich:
Zeneb.de I Das unabhänige Internet Finanzmagazin