Berufsrechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung als eine der vielen Sachversicherungen besteht aus verschiedenen Komponenten, die je nach Bedarf vom Versicherten gewählt werden können. Während für Privatpersonen beispielsweise der Verkehrs- oder Familienrechtsschutz interessant ist, ist für Selbstständige und auch für Freiberufler oftmals der Berufsrechtsschutz von besonderem Interesse.
Die Berufsrechtsschutzversicherung richtet sich also im Grunde ausschließlich an Nicht-Arbeitnehmer, denn Arbeitnehmer sind ohnehin nicht für Fehler im beruflichen Bereich zuständig, die zu einem Rechtsstreit führen können, dafür ist der Arbeitgeber verantwortlich. Als Selbstständiger ist man hingegen praktisch sein eigener Arbeitgeber und sollte, natürlich in Abwägung zum vorhandenen Risiko, den Abschluss einer Berufsrechtsschutzversicherung in Betracht ziehen. Bei manchen Berufsgruppen ist der Abschluss einer solchen Berufsrechtsschutzversicherung besonders empfehlenswert, da hier Fehler des Versicherten oftmals aufgrund möglicher hoher Schadenssummen nicht selten zu einem Rechtsstreit führen können. Solche Berufsgruppen sind zum Beispiel Anwälte, Ärzte oder auch Architekten. Allgemein formuliert sind durch die Berufsrechtsschutzversicherung solche Rechtsstreitigkeiten abgesichert, die durch den Fakt entstehen, dass der Versicherte an fremden Personen, an Sachen von Dritte oder auch am Vermögen von Dritten Schäden verursacht haben soll.
Voraussetzung für die Leistung der Berufsrechtsschutzversicherung ist allerdings, dass der entstandene Rechtsstreit eng mit der beruflichen Tätigkeit verbunden ist bzw. aufgrund dieser Tätigkeit entstanden ist. Verursacht ein Arzt also beispielsweise einen Verkehrsunfall im Urlaub, ist der daraus entstehende Rechtsstreit natürlich nicht über die Berufsrechtsschutzversicherung abgedeckt. Ob eine Berufsrechtsschutzversicherung sinnvoll ist oder nicht, sollte stets im Einzelfall geprüft werden. So gibt es neben den bereits erwähnten Berufen Notar, Arzt oder Architekt sicherlich auf der anderen Seite auch Tätigkeiten, bei denen es relativ selten zu einem Rechtsstreit kommen wird. Das trifft zum für viele Kleinhändler oder Dienstleister als Einzelunternehmen zu, die eher selten einen Rechtsstreit befürchten müssen.
Ein ganz wichtiger Aspekt im Zusammenhang mit der Berufsrechtsschutzversicherung ist es sich darüber zu informieren, welche Rechtsarten überhaupt im Versicherungsschutz mit einbegriffen sind. Es gibt nämlich insgesamt betrachtet deutliche Unterschiede, was den Rechtsschutz für den privaten und den gewerblichen Bereich angeht. Gerade beim gewerblichen Rechtsschutz, worunter auch die Berufsrechtsschutzversicherung fällt, werden viele Rechtsarten nämlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
So ist zum Beispiel das gesamte Patent-, Marken-, Urheber- und Vertragsrecht im gewerblichen Bereich nicht versicherbar, auch wenn man das als Versicherter vielleicht meinen sollte, denn unter anderem schließt man eine Berufsrechtsschutzversicherung natürlich eigentlich gerade für diese Bereiche ab, da es besonders im Bereich Markenrecht viele Streitfälle mit Abmahnungen etc. gibt. Ferner gibt es noch weitere Ausschlussklauseln, die vor allem für den Bereich der Berufsrechtsschutzversicherung gelten. Nimmt man diese Ausschlüsse in der Summe und setzt dann die „übrig bleibenden“ Leistungen ins Verhältnis zum Beitrag, so muss die Berufsrechtsschutzversicherung schon als recht teure Versicherung bezeichnet werden.
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