Auslandskrankenversicherung

· Auslandskrankenversicherung

Innerhalb von Deutschland genießen alle Bürger einen im weltweiten Vergleich sehr guten Krankenversicherungsschutz. Doch wie stellt sich die Situation dar, falls man einmal im Ausland erkranken solle, zum Beispiel bei einer Urlaubsreise oder bei einer Geschäftsreise?
 

Die Krankenversicherung, welche man in Deutschland nutzt, ist zwar vom Grundsatz her weltweit gültig, das ist allerdings nur in der Theorie so. Erkrankt man im Ausland, muss man zunächst einmal differenzieren, in welchem Land man sich befindet. Innerhalb der Europäischen Union wird die Krankenversicherung aus Deutschland in der Regel akzeptiert, man wird behandelt und die Kosten werden von der Krankenversicherung übernommen. Aber es gibt auch Ausnahmen, vor allen Dingen in den Ländern im Süden von Europa. Dort weigern sich Ärzte teilweise zu behandeln, wenn der Patient nicht sofort bar zahlt. Im gesamten restlichen Ausland sieht es ähnlich aus. Dabei kommt aus Kostensicht noch hinzu, dass die gesetzliche Krankenversicherung nur die Kosten übernimmt, die in Deutschland angefallen wären.

Das kann bedeuten: Muss man zum Beispiel in Indien am Bein operiert werden und es entstehen Kosten in Höhe von 6.000 Euro, dann würde die gesetzliche Krankenversicherung nur die Kosten erstatten, die für die gleiche OP in Deutschland angefallen wären. Wäre das nur 4.000 Euro, müsste der Patient und Versicherte die 2.000 Euro Differenz selber zahlen. Soweit die Praxis, doch wie kann man sich gegen das Risiko schützen? Die Lösung heißt hier: Auslandskrankenversicherung. Es handelt sich dabei um eine zusätzliche private Versicherung, die jeder Bürger in Deutschland bei Bedarf abschließen kann. Eine wichtige Leistung der Auslandskrankenversicherung ist zum Beispiel, dass alle entstandenen Kosten einer Behandlung im Ausland übernommen werden, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr erstattet werden würden. Ferner übernimmt die Auslandskrankenversicherung noch weitere Kosten, die von der GKV überhaupt nicht getragen werden würden.

Zu den regelmäßig vereinbarten Leistungen der Auslandskrankenversicherung zählt zum Beispiel neben der Kostenübernahme der ambulanten und stationären Behandlung im Ausland die Übernahme der Kosten für im Ausland benötigte Arzneimittel. Zudem werden die Kosten für einen Rücktransport nach Deutschland erstattet, falls dieser medizinisch notwendig ist. Auch die Rückreise einer Begleitperson wird in der Regel kostenmäßig von der Versicherung übernommen. Ferner hat die Versicherung den Vorteil, dass die weltweit ohne Einschränkung gültig ist und die zuvor angesprochenen behandelnden Ärzte in der Regel die Auslandskrankenversicherung anerkennen, sodass der Patient nicht zuvor die Behandlung in bar zahlen muss. Aus den genannten Gründen ist die Auslandskrankenversicherung auf jeden Fall zu empfehlen, wenn man sich in das außereuropäische Ausland begibt. Man kann zwischen zwei Varianten wählen, nämlich der Versicherung für einen bestimmten Zeitraum (bis zu 28 Tage) oder der Auslandskrankenversicherung als Jahrespolice.

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