Zahnzusatzversicherung

· Zahnzusatzversicherung

Zu den sehr wichtigen Versicherungen im privaten Bereich zählt mittlerweile auch die so genannte Zahnzusatzversicherung. Diese fällt in den großen Bereich der privaten Krankenversicherungen und es handelt sich konkret um eine Ergänzungsversicherung für gesetzliche Krankenversicherte im Bereich der Zahnbehandlungen.
 

Wer bereits privat krankenversichert ist benötigt eine solche Zahnversicherung in der Regel nicht, da man mit der privaten Krankenvollversicherung in den meisten Fällen im Bereich Zahnersatz bestens abgesichert ist, was die Übernahme von Behandlungs- und Materialkosten angeht. Bei den gesetzlich krankenversicherten Personen ist es jedoch so, dass maximal noch 65 Prozent der Kosten für Zahnersatzbehandlungen erstattet werden und einige kosmetische Behandlungen und Materialien gar nicht mehr erstattet werden. Hat man als Versicherter sein Bonusheft nicht regelmäßig gepflegt, werden von der gesetzlichen Krankenversicherung sogar nur die Hälfte der Kosten im Bereich Zahnersatz übernommen. Die Zahnzusatzversicherung kann zudem als eine von wenigen Versicherungsarten überhaupt ohne Einschränkung jedem Bürger empfohlen werden, der gesetzlich krankenversichert ist, seien es Erwachsenen oder Kindern, die über ihre Eltern mitversichert sind.

Das liegt natürlich daran, dass im Grunde jede Person später einmal mit dem „Problem“ Zahnersatz zu tun haben wird und daher auch Teile der entstehenden Kosten übernehmen muss. Und im Rahmen des derzeitigen Gesundheitssystems ist eher davon auszugehen, dass der Eigenanteil eher höher als niedriger werden wird. Das Positive an der Zahnzusatzversicherung ist für den Versicherten auf jeden Fall, dass die Beiträge noch relativ niedrig sind. So muss ein Kind beispielsweise in der Regel unter fünf Euro im Monat als Beitrag für die Zahnzusatzversicherung zahlen und auch bei Erwachsenen im Alter zwischen 18 und 40 Jahren liegt der Beitrag selten über 20 Euro im Monat.
 

Auf der anderen Seite können die Kosten aber recht hoch sein, die dann von der Versicherung übernommen werden. Für eine Brücke fallen zu Beispiel fast immer Kosten in Höhe von über 1.000 Euro an, die der gesetzlich Krankenversicherte ohne Zahnzusatzversicherung rund zur Hälfte übernehmen müsste. Es übernehmen übrigens nicht alle Zahnzusatzversicherungen die gesamte Differenz zwischen den anfallenden Kosten und der Erstattung der GKV, sondern viele Versicherer begrenzen die Kostenübernahmen auf 80 oder 90 Prozent. Neben den Kosten für Zahnersatz werden in der Regel auch optisch ansprechendere Materialien bei Zahnbehandlungen ersetzt, während es bei der gesetzlichen Krankenversicherung nur auf die medizinische Notwendigkeit ankommt.

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