Riester Rente
Seit einigen Jahren engagiert sich der deutsche Staat aktiv in der Hinsicht, dass die Bürger einen Anreiz erhalten, teilweise selber für ihre Absicherung im Alter zu sorgen. Gemeint ist damit der Aufbau einer privaten Altersvorsorge, welche die Rente aus der gesetzlichen Rentenkasse heraus später ergänzen soll.
Zu diesem Zwecke wurde vor einigen Jahren die so bezeichnete Riester Rente ins Leben gerufen. Die Riester Rente ist eine Förderung des Staates, die jeder Arbeitnehmer erhalten kann bzw. genauer gesagt jeder rentenversicherungspflichtige Bürger in Deutschland, der Beiträge in einen Sparvertrag einzahlt, welcher zum Aufbau einer privaten Vorsorge für das Alter dient. Diese staatliche Förderung gibt es einmal als Zulage, man kann sich aber auch für steuerliche Begünstigungen entscheiden, was jedoch in den meisten Fällen die unattraktivere Variante ist. Wie funktioniert nun die Riester Rente? Wer also in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert ist und einen Sparvertrag nutzt, der zum Aufbau einer privaten Rente im Alter gedacht ist, kann die Zulagen in Form der Riester Rente beantragen. Es gibt zwei verschiedene Zulagearten, nämlich auf der einen Seite die Grundzulage und auf der anderen Seite die Kinderzulage. Die Grundzulage beträgt pro Arbeitnehmer und dessen zulageberechtigten Ehepartner derzeit 154 Euro im Jahr.
Diese volle Zulage erhält man für den Fall, dass man mindestens vier Prozent seines monatlichen Bruttoeinkommens in den gewählten Sparvertrag einzahlt, mindestens aber 60 Euro im Jahr. Zahlt man weniger als vier Prozent ein, wird die Höhe der Zulage dementsprechend anteilig reduziert. Zusätzlich kann man die Kinderzulage erhalten, wenn man Erziehungsberechtigter eines Kindes ist, für welches noch Anspruch auf Kindergeld besteht. Die Höhe der Zulage richtet sich in dem Fall nach dem Geburtsjahr des Kindes. Ist das Kind vor 2008 geboren, beträgt die Zulage jährlich 185 Euro, während für alle ab dem 1. Januar 2008 geborenen Kinder eine Kinderzulage in Höhe von jährlich 300 Euro gezahlt wird.
Die Zulagen fließen direkt in den Sparvertrag ein, für den man sich entschieden hat. Allerdings sind nicht alle Arten von Sparverträgen förderungsfähig, sondern es müssen verschiedene Bedingungen erfüllt werden. Diese Bedingungen werden auch unter dem Namen Zertifizierungsvoraussetzungen zusammen gefasst. So muss durch den Sparvertrag zum Beispiel gewährleistet und garantiert sein, dass der Sparer und Zulagenberechtigte mindestens das Kapital bei Fälligkeit des Vertrages bekommt, was er zuvor auch in Form der Sparbeiträge in den Vertrag investiert hat, plus die Zulagen der Riester Förderung. Zudem darf die Auszahlung des Kapitals, bis auf einen gewissen Prozentsatz als Ausnahme, nur in Form einer lebenslangen monatlichen Rentenzahlung erfolgen. Solche riesterfähigen Produkte sind zum Beispiel der Banksparplan, der Bausparvertrag, die private Rentenversicherung und auch einige Fondssparverträge, im Rahmen derer in Garantiefonds investiert wird.
Vorsorge-Tipps im Versicherungsbereich:
Zeneb.de I Das unabhänige Internet Finanzmagazin