Insassen Unfallversicherung

· Insassen Unfallversicherung

Im Bereich Autoversicherungen kennt und nutzt man in erster Linie die Kfz-Haftpflichtversicherung, aber natürlich auch die Teilkasko- oder auch die Vollkaskoversicherung, Ebenfalls zu den Kfz-Versicherungen zählt die Insassen Unfallversicherung. Allerdings ist diese Versicherung im Gegensatz zur Haftpflicht oder den Kaskoversicherungen oftmals umstritten, was den Sinn der Versicherung angeht. Was aber ist im Rahmen der Insassen Unfallversicherung überhaupt versichert?

Die Insassenunfallversicherung ist eine spezielle Unfallversicherung im privaten Bereich, die aber nur in Zusammenhang mit der Nutzung eines Kraftfahrzeuges gültig ist. Versichert sind jeweils die Personen im Fahrzeug, also die Insassen, es können aber auch nur bestimmte Plätze im Fahrzeug versichert werden, worauf gleich noch etwas genauer eingegangen wird. Wie bei der privaten Unfallversicherung auch, so spielt es für die Leistungspflicht der Insassen Unfallversicherung keine Rolle, wie der Unfall entstanden ist oder wer den Unfall verschuldet hat. Man bezeichnet die Versicherung daher auch als verursacherunabhängige Versicherung. Strittig ist der Nutzen der Insassen Unfallversicherung vor allen Dingen deshalb, weil viele Bürger bereits anderweitig im Bezug auf die gleichen Risiken abgesichert sind, wie es bei dieser speziellen Unfallversicherung der Fall ist.

Besitzt man zum Beispiel bereits eine private Unfallversicherung, dann erhält man bei einem Unfall mit dem Fahrzeug und bei einer Verletzung bereits aus dieser Versicherung heraus eine Leistung. Wird man bei einer Fahrt zur Arbeit oder auf dem Heimweg im Rahmen eines Verkehrsunfalls verletzt, dann zahlt die gesetzliche Unfallversicherung. Sollte man selber den Unfall nicht verursachen, würde die Insassenunfallversicherung ebenfalls nicht benötigt werden, denn dann müsste die Kfz-Haftpflichtversicherung vom jeweiligen Unfallgegner die Regulierung des Schadens und die eventuelle Zahlung von Schmerzensgeld etc. vornehmen. Es gibt insgesamt betrachtet also relativ wenig Situationen, in denen die Insassen Unfallversicherung wirklich notwendig und sinnvoll ist.

Man unterscheidet bei der speziellen Unfallversicherung in der Praxis zwei Varianten. Auf der einen Seite kann man generell den Innenraum des Fahrzeuges versichern, also alle Plätze im Fahrzeug. Auf der anderen Seite kann man aber auch nur einzelne Plätze im Fahrzeug versichern. Das wäre zum Beispiel dann sinnvoll, wenn man ohnehin maximal zu Zweit mit dem Auto unterwegs ist und praktisch nie eine dritte Person mit im Wagen ist. Man muss sich dann allerdings im Klaren darüber sein, dass wirklich nur die exakt im Vertrag genannten Plätze versichert sind. Sind das zum Beispiel der Fahrer- und der Beifahrersitz, dann würde die Versicherung keine Leistung erbringen, falls die ansonsten für gewöhnlich auf dem Beifahrersitz befindliche Person zum Zeitpunkt des Unfalls ausnahmsweise auf dem Rücksitz gesessen hätte. Daher wird in den meisten Fällen bei der Insassenunfallversicherung auch die Variante gewählt, im Rahmen derer alle Plätze gleichermaßen versichert sind.

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