Reiseunfallversicherung

· Reiseunfallversicherung

Zu den verschiedenen Reiseversicherungen, die teils im Rahmen von Paketen teils auch als Einzelversicherung angeboten werden, zählt unter anderem auch die Reiseunfallversicherung. Es handelt sich hier allerdings um eine Versicherung, die nicht für jeden Reisenden sinnvoll, da mitunter die Gefahr einer Doppelversicherung besteht, was natürlich nicht sehr sinnvoll sein kann.

In der Regel ist die Reiseunfallversicherung mit einer normalen privaten Unfallversicherung zu vergleichen, die man oftmals ohnehin schon besitzt. Und genau an dieser Stelle kann es dann auch zur Doppelversicherung kommen. Falls man ohnehin bereits eine private Unfallversicherung besitzt und diese auch weltweit gültig ist, dann benötigt man für eine Reise nicht noch zusätzlich eine Reiseunfallversicherung. Sollte jedoch noch keine Absicherung im Hinblick auf die finanziellen Folgen eines Unfalls im privaten Bereich vorhanden sein oder aber die private Unfallversicherung nicht weltweit gültig sein, dass ist es schon eine Überlegung wert, eine Reiseunfallversicherung abzuschließen.

Man muss vor Abschluss dieser Versicherung darauf achten, dass es sich um eine Reiseunfallversicherung handelt, die den gesamten Aufenthalt im Ausland abdeckt. Mitunter werden nämlich auch noch so genannte Reiseverkehrsmittelunfallversicherungen angeboten. Diese treten im Unterschied zur Voll-Reiseunfallversicherung nur dann mit der vereinbarten Leistung im Schadensfall ein, wenn sich der Unfall im Zusammenhang mit der Nutzung eines Verkehrsmittels, also eines Schiffes, einen Flugzeuges oder der Bahn, ereignet hat. Die Reiseunfallversicherung als Vollversicherung hingegen ist rund um die Uhr und auch an jedem Ort der Welt gültig, wobei zudem keine Rolle spielt, auf welche Weise sich der Unfall ereignet hat oder wer den Unfall letztendlich verschuldet hat. Das Kernstück der Reiseunfallversicherung ist wie bei jeder Unfallversicherung die Invaliditätsleistung. Je nach Schwere der Verletzung oder der Folgeschäden bekommt der Versicherte nach einem Unfall einen bestimmten Anteil von der Basis-Versicherungssumme, die auch als Invaliditätssumme bezeichnet wird.

Wie hoch dieser Anteil sein wird, ist in der so bezeichneten Gliedertaxe festgelegt, welche die verschiedensten dauerhaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen mit einem bestimmten Prozentsatz bewertet. Neben der Invaliditätsleistung kann man zusätzlich auch im Rahmen der Reiseunfallversicherung die Zahlung einer Todesfallsumme vereinbaren. Diese Summe wird für den Fall ausgezahlt, dass der Versicherte als Unfallfolge versterben sollte. Auch die Vereinbarung einer Unfallrente kann sehr sinnvoll sein, welche dann gezahlt wird, wenn der Versicherte aufgrund des Unfalls dauerhaft unfähig werden sollte, seinen Beruf weiterhin ausüben zu können. Angeboten wird die Reiseunfallversicherung übrigens gleich von drei verschiedenen Stellen, nämlich von nahezu allen Versicherungsunternehmen, von Reiseunternehmen und auch von Banken, nämlich als Leistung einer Kreditkarte. Besonders Gold- und Platin Kreditkarten besitzen in ihren Zusatzleistungen auch eine Reiseunfallversicherung, sodass man auch hier wiederum eine mögliche Doppelversicherung beachten sollte.

Vorsorge-Tipps im Versicherungsbereich:

Zeneb.de I Das unabhänige Internet Finanzmagazin