Krankenzusatzversicherung
Da die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherungen in den letzten Jahren zum Teil geringer geworden sieht und es zudem auch den Anschein hat, als wenn zukünftig noch weitere Leistungen gekürzt werden, wird für nicht wenige Bürger eine private Zusatzversicherung auch im Krankenbereich immer wichtiger.
Eine Krankenzusatzversicherung kann vom Grundsatz her jeder Krankenversicherte abschließen, unabhängig davon, ob man gesetzlich oder auch privat krankenversichert ist. Es gilt allerdings zu bedenken, dass privat Krankenversicherte ohnehin bereits im Rahmen ihrer Vollversicherung viele der Leistungen erhalten, welche man mittels der Krankenzusatzversicherung bekommen kann. Aus diesem Grunde ist es in der Praxis so, dass die verschiedenen Krankenzusatzversicherungen in erster Linie von gesetzlich Krankenversicherten genutzt werden. Es gibt nicht nur eine Krankenzusatzversicherung, sondern es werden in diesem Bereich ganz unterschiedliche zusätzliche private Krankenversicherungen angeboten. Diese unterscheiden sich danach, welche Risiken man genau absichern kann bzw. in welchem Bereich die Versicherung dann eine Leistung erbringt. Am häufigsten genutzt wird mittlerweile die Zahnzusatzversicherung, die eine von vielen Krankenzusatzversicherungen ist.
Der Abschluss einer solchen Zahnversicherung ist mittlerweile auch jedem gesetzlich Versicherten zu empfehlen, denn im Rahmen der GKV werden für Behandlungen rund um den Zahnersatz inklusive der Materialkosten nur noch zwischen 50 und 65 Prozent alle Kosten übernommen, den Rest trägt der Patient dann selber. Diesen „Rest“ als Eigenanteil kann man jedoch über die Zahnzusatzversicherung versichern lassen. Diese zahlt dann im „Schadensfall“, falls also Zahnersatz benötigt wird oder auch bei manchen anderen Materialien, welche von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht erstattet werden, zwischen 80 bis 100 Prozent des Eigenanteils des Versicherten. Neben der Zahnzusatzversicherung gibt es natürlich noch einige weitere Krankenzusatzversicherungen. Dazu zählt zum Beispiel die Augenversicherung, welche bestimme Operationen am Auge bezahlt, während die GKV die Kosten oftmals nicht übernimmt. Ferner ist auch die Zusatzversicherung für die stationäre Versorgung relativ beliebt. Durch diese Zusatzversicherung wird man praktisch als gesetzlich krankenversicherter Patient zum privat versicherten Patienten im Rahmen eines Krankenhausaufenthaltes.
Das bedeutet, man wird in einem Zimmer mit nur einem oder zwei Betten untergebracht und man bekommt einmal am Tag „Besuch“ vom Chefarzt und weitere Zusatzleistungen. Einige der Krankenzusatzversicherungen bieten keine Sachleistungen, sondern der Versicherte erhält im Versicherungsfalls eine Geldleistung. Das ist sowohl bei der Krankentagegeld- als auch bei der Krankenhaustagegeldversicherung der Fall, die ebenfalls beide in den Bereich der Krankenzusatzversicherungen fallen. Im Rahmen der Tagegeld-Versicherung erhält der Versicherte pro Tag seiner Arbeitsunfähigkeit einen vereinbarten Geldbetrag. Gleiches passiert bei der Krankenhaustagegeld-Versicherung, bei der man den Betrag für jeden Tag bekommt, an dem man sich im Krankenhaus aufhält, natürlich nur aus medizinisch notwendigen gründen. Bei Schönheits-OPs zahlt die Versicherung beispielsweise in der Regel kein Krankenhaus- oder Krankentagegeld.
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