Gewerbliche Rechtsschutzversicherung

· Gewerbliche Rechtsschutzversicherung

Die Rechtsschutzversicherung als solche ist in vielen privaten Bereichen sinnvoll. Es gibt jedoch auch eine so genannte gewerbliche Rechtsschutzversicherung, welche im Bereich der Selbstständigkeit genutzt werden kann. Besonders im Geschäftsverkehr und im gesamten gewerblichen Bereich gibt es viele Risiken und man muss sich mit vielen Vorschriften und Regel auskennen, sodass recht leicht ein Verstoß erfolgen kann, der dann in einem weiteren Schritt auch zu einem Rechtsstreit führen kann.

 

Sinnvoll kann die gewerbliche Rechtsschutzversicherung für alle Freiberufler, Selbstständige und Unternehmer sein, die sich gegen die finanziellen Kosten absichern möchte, welche bei einem eventuell eintretenden Rechtsstreit entstehen können. Ob man die Rechtsschutzversicherung im gewerblichen Bereich allerdings wirklich benötigt ist im individuellen Einzelfall zu entscheiden. Tatsache ist auf jeden Fall, und darüber sollte sich jeder Verbraucher im Klaren sein der mit dem Gedanken spielt eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung zu nutzen, dass viele Ursachen von Rechtsstreitigkeiten leider nicht durch den Rechtsschutz abgesichert werden können. Oftmals sind diese Ausschlüsse nicht einmal nur bei einigen Versicherern vorhanden, sondern man hat leider als Versicherter in Deutschland generell bei einigen Rechtsfällen keine Chance, sich überhaupt gegen mögliche Gefahren und Risiken zu versichern. Eingeschlossen in der gewerblichen Rechtsschutzversicherung sind zum Beispiel in der Regel Mietstreitigkeiten, wenn es also um die Miete oder auch das Eigentum rund um die Geschäftsräume geht.


Auch wenn der Versicherte Angestellte hat, tritt in diesem Bereich in der Regel die Rechtsschutzversicherung bei Streitigkeiten ein. Was jedoch in Deutschland durch die gewerbliche Rechtsschutzversicherung nicht versichert werden kann, sind alle Streitigkeiten im Bereich Abmahnung, Markenrecht und Vertragsrecht. Und diesen negativen Aspekt kann man leider nicht deutlich genug erwähnen, denn gerade Markenrechtsverletzungen und Abmahnung stellen heute den größten Teil aller Rechtsstreitigkeiten im gewerblichen Bereich dar. Von daher sollte man sich schon als Verbraucher die Frage stellen, ob eine gewerbliche Rechtsschutzversicherung überhaupt noch sinnvoll sein kann, wenn diese wichtigen und häufig in der Praxis auftretenden Rechtsfällen von der Leistungspflicht ausgeschlossen werden.
 

Ferner sind auch die recht hohen Beiträge zu beachten, welche die gewerbliche Rechtsschutzversicherung trotz der genannten Leistungsausschlüsse verlangt. Hinzu kommt stets eine zu zahlende Selbstbeteiligung. Rechnet man einmal die durchschnittlichen Beiträge über einige Jahre hinweg inklusive der im Streitfall zu zahlenden Eigenbeteiligung zusammen, so kann man im Schnitt davon ausgehen, dass man sich alle vier bis fünf Jahre einen kompletten Rechtsstreit inklusive Gerichtsverfahren (natürlich mit begrenzten Streitwerten) leisten kann, wenn man Teile seines Kapitals anspart, statt Beiträge zur Rechtsschutzversicherung zu zahlen. Dennoch ist die gewerbliche Rechtsschutzversicherung natürlich gerade bei sehr hohen möglichen Streitwerten zu empfehlen, falls das vorhandene Risiko auch versicherbar ist.

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