Vollkaskoversicherung
Die Vollkaskoversicherung ist eine von verschiedenen Autoversicherungen, die man als Kraftfahrzeug-Halter abschließen kann. In der Regel ist zwar bekannt, dass es die Möglichkeit gibt, seinen Schutz durch die Vollkaskoversicherung zu erweitern. Häufig ist aber andererseits nicht genau bekannt, welche Risiken mit der Versicherung im Detail abgesichert sind. Nicht zu verwechseln ist die Vollkaskoversicherung zunächst einmal mit der Kfz-Haftpflichtversicherung, denn diese reguliert als gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung nur Schäden, die der Versicherte zu verantworten hat, und die andere Personen oder Sachen betreffen.
Die Vollkaskoversicherung hat hingegen zum Inhalt, dass solche Schäden unter den vorhandenen Voraussetzungen zu regulieren sind, die am Fahrzeug des Versicherungsnehmer vorhanden sind. Die Kaskoversicherung wird in die zwei Arten Teil- und Vollkasko unterteilt. Dabei kann man den Unterschied am besten so verdeutlichen, dass die Teilkaskoversicherung in diesem Bereich einen Grundschutz für die meisten Gefahren bietet und die Vollkaskoversicherung noch einige zusätzliche Schadensursachen mit einschließt. Es ist also bezüglich der Entscheidung - Teilkaskoversicherung oder Teilkaskoversicherung – wichtig zu wissen, worin genau die Unterschiede bezüglich der Leistung bei beiden Kaskoversicherungen liegen. Grundsätzlich gilt, dass die Vollkaskoversicherung alle Leistungen der Teilkasko automatisch integriert hat. Das sind zum Beispiel die Regulierung von Schäden, welche am versicherten Fahrzeug durch einen Marderbiss, durch einen Unfall mit Haarwild, durch Hagel, durch Sturm, durch Blitzschlag, durch Einbruch oder durch Diebstahl entstanden sein können. Diese Schäden sind also sowohl in der Teilkaskoversicherung als auch in der Vollkaskoversicherung versichert.
Drei weitere Ursachen für mögliche Schäden sind hingegen ausschließlich in der Vollkaskoversicherung abgesichert. Im Einzelnen sind diese Schadensursachen Eigenverschulden des Versicherten, mutwillige Beschädigung des Fahrzeuges durch Dritte (Vandalismus) und Schäden, die von „nicht zu ermittelnden Personen“ verursacht worden sind. Auch Beschädigungen am Fahrzeug, welche durch nicht strafmündige Kinder verursacht worden sind, übernimmt die Vollkaskoversicherung im Gegensatz zur Teilkaskoversicherung. Es gibt im Grunde also keine erdenkliche Schadensursache, die nicht durch die Vollkaskoversicherung abgedeckt wäre. Nur wenn man vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat, besteht in der Regel kein Versicherungsschutz. Neben den Leistungen ist selbstverständlich die Höhe des Beitrages zur Vollkaskoversicherung von großer Wichtigkeit für den Versicherten.
Wie schon von der Kfz-Haftpflichtversicherung bekannt, so gibt es auch bei der Vollkaskoversicherung das System der Schadensfreiheitsklasse. Somit besteht für den Versicherten die Möglichkeit, bis auf einen Beitragssatz von 25 Prozent „herunter“ zu gelangen, wenn man viele Jahre ohne Schadensmeldung versichert ist. Auch Typklasse, Regionalklasse, Unterbringungsort des Fahrzeuges in der Nacht oder gefahrene Kilometer pro Jahr haben etwas Einfluss auf die Versicherungsprämie. Meistens entscheidet man sich dann für die Vollkaskoversicherung als Erweiterung der Teilkasko, wenn man einen recht neuen Wagen fährt oder ein ohnehin teures Fahrzeug hat.
Vorsorge-Tipps im Versicherungsbereich:
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