Gewerbliche Haftpflichtversicherung

· Gewerbliche Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung gibt es in vielen Bereichen als allgemeine Versicherung oder auch als sehr spezielle Versicherung. Die meisten Verbraucher kennen sicherlich die Privathaftpflichtversicherung, es gibt jedoch auch eine Haftpflichtversicherung für den gewerblichen Bereich, die man folgerichtig auch als gewerbliche Haftpflichtversicherung bezeichnet.

In diesem Bereich der gewerblichen Haftpflichtversicherung findet man in erster Linie zwei Hauptarten, nämlich die Betriebshaftpflicht- und die Berufshaftpflichtversicherung. Beide Versicherungen decken Schäden nicht im privaten Bereich des Versicherten ab, sondern Schäden, welche sich aufgrund der gewerblichen (beruflichen) Tätigkeit des Versicherten ereignen können. So ist die Betriebshaftpflichtversicherung zum Beispiel für jeden Verbraucher wichtig, der ein eigenes Unternehmen führt, auch wenn es sich dabei vielleicht nur um einen relativ kleinen Betrieb handelt. Durch die Betriebshaftpflicht kann man sich gegen Schäden absichern, die aus der betrieblichen Tätigkeit heraus an fremden Sachen, Personen oder am Vermögen von Personen entstehen können. Dabei sichert die Betriebshaftpflicht nicht nur Schäden ab, die vom Versicherten selber verursacht werden, sondern auch solche Schäden, die von Mitarbeitern bzw. Angestellten des versicherten Betriebes verursacht werden. Diese Tatsache ist im Rahmen dieser gewerblichen Haftpflichtversicherung besonders wichtig, weil der Versicherte auf sich selber in gewissem Umfang „aufpassen“ kann, was das Verursachen von Schäden angeht, aber eine Kontrolle über seine Mitarbeiter in dieser Hinsicht hat man natürlich nur in sehr begrenztem Umfang.

Ein Beispiel, wann die Betriebshaftpflicht die Schadensregulierung übernimmt ist, wenn ein Angestellter des Versicherten als Maler bei einer Tätigkeit aus Versehen bei einem Kunden einen Farbeimer umkippt und dadurch ein wertvolles Gemälde zerstört wird. In den nicht-handwerklichen Berufen entstehen Schäden oftmals als Vermögensschäden, aber auch diese sind durch die Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt. Die zweite Hauptart der gewerblichen Haftpflichtversicherung ist die Berufshaftpflichtversicherung. Die Zielgruppe sind hier Selbstständige als Einzelunternehmen und vor allen Dingen Freiberufler wie Ärzte, Anwälte, Autoren oder Architekten.

Für manche dieser Berufsgruppen, wie zum Beispiel für die Architekten, ist eine Berufshaftpflichtversicherung sogar gesetzlich vorgeschrieben. Von der Funktionsweise und Art der Absicherung her ist die Berufshaftpflicht der zuvor erwähnten Betriebshaftpflicht sehr ähnlich. Auch im Fall der Berufshaftpflicht werden Schäden reguliert, welche vom Versicherten zu verantworten sind. Meistens handelt es sich in diesem Bereich um Vermögensschäden, aber gerade wenn man ein Arzt ist können natürlich auch Personenschäden in Frage kommen. Ein klassisches Beispiel für einen Schadensfall, der durch die Berufshaftpflicht abgedeckt ist, ist eine Fehlberechnung eines Architekten für ein neues Haus. Sollte sich nach Beendigung des Neubaus herausstellen, dass der Architekt sich in einer Berechnung geirrt hat und entstehen dadurch Folgekosten zur Beseitigung des Fehlers, dann würde in diesem Fall die Berufshaftpflicht den Schaden übernehmen.

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