Reiserücktrittskosten Versicherung

· Reiserücktrittskosten Versicherung

Im weiten Feld der verschiedenen Versicherungen gibt es auch einige Versicherungsarten, die man in die Gruppe der Reiseversicherungen einordnet. Dazu zählt unter anderem auch die Reiserücktrittskosten Versicherung. Diese Art von Versicherung kann man für den Fall nutzen, dass man die finanziellen Folgen eines Nicht-Antritts einer bereits gebuchten Urlaubsreise oder den Abbruch einer Urlaubsreise absichern möchte.

Diese finanziellen Folgen sind in erster Linie Gebühren in Form von Stornogebühren oder auch bei Abbruch der Reise zusätzlich entstehende Reisekosten. In der Praxis besteht die Reiserücktrittskosten Versicherung meistens auch aus zwei Teilen, nämlich auf der einen Seite dem Schutz bei Reiserücktritt, also vor Antritt der Reise, und auf der anderen Seite dem Schutz bei Abbruch der Reise. Möchte man beide Fälle versichern, sollte man auf jeden Fall darauf achten, dass die Versicherung auch beide Optionen beinhaltet, was nicht automatisch der Fall ist. Kann die Reise nicht angetreten werden, ist in der Regel eine Stornogebühr zu zahlen, die je nach Termin sogar bis zu 100 Prozent der eigentlichen Reisekosten (Übernachtung) betragen kann. In diesem Fall würde die Reiserücktrittskosten Versicherung diese Kosten übernehmen, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Man darf die Reise nämlich keineswegs „einfach so“ nicht antreten, sondern es müssen wichtige Gründe vorliegen. In erster Linie ist ein solch wichtiger Grund die Erkrankung des Versicherten, welche eine Reise nicht zulässt.

Diese Erkrankung muss in der Regel durch ein ärztliches Attest bestätigt werden. Auch wenn der Ehepartner als Mitreisender und Mitversicherter erkrankt werden die Kosten erstattet, es wird also nicht verlangt, dass die gesunde Person die Reise alleine antritt. Verstirbt ein naher Angehöriger kurz vor dem Termin der Urlaubsreise ist in der Regel auch dann ein Versicherungsschutz gewährleistet. Das gilt auch für den Fall, dass ein minderjähriges Kind des Versicherten schwerer erkrankt. Auch im Falle plötzlicher Arbeitslosigkeit übernehmen viele Versicherungen die Kosten des Rücktritts.

Die Leistungen und zu erfüllenden Voraussetzungen zum Erhalt der Leistungen bei Abbruch einer bereits angetretenen Reise sind im Grunde mit denen des Reiserücktritts identisch. Auch hier sind Krankheit und schwerere Krankheit oder gar der Tod von Angehörigen die Hauptgründe, warum die Reise abgebrochen werden kann und die Kosten von der Versicherung übernommen werden. Von den Kosten her kann man damit rechnen, dass eine Reiserücktrittskosten Versicherung in etwa einen Euro pro Urlaubstag und pro versicherter Person kostet. Achten sollte man in diesem Zusammenhang allerdings darauf, dass man die Versicherung nur wenige Tage nach erfolgter Buchung abschließt, da die meisten Versicherungsgesellschaften nur bis zu 10 Tagen nach Buchung die Versicherung noch akzeptieren.

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