Ferienhausversicherung

· Ferienhausversicherung

Die Gebäudeversicherung wird bereits von den meisten Immobilienbesitzern genutzt und gehört auf jeden Fall zu den sehr sinnvollen Versicherungen, wenn man Eigentümer einer Immobilie ist. Manche Personen besitzen aber nicht nur an ihrem Wohnort ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung, sondern sind zudem noch stolzer Besitzer eines Ferienhauses.

 

Grundsätzlich bestehen für das Ferienhaus natürlich die gleichen Risiken hinsichtlich möglicher Schäden, die auch für das „normale“ Wohngebäude bestehen. Aus diesem Grunde gibt es auch für die Ferienhäuser eine spezielle Versicherung in dieser Richtung, nämlich die so genannte Ferienhausversicherung. Vom Risiko her gibt es einen besonderen Unterschied zwischen einem Wohnhaus bzw. einer Eigentumswohnung und einem Ferienhaus. Dabei handelt es sich um den Zeitraum, in welchem das jeweilige Objekt bewohnt ist. Während man sich in der eigenen Immobilie bis auf die Urlaubszeit im Grunde 365 Tage im Jahr aufhält, wird das Ferienhaus in der Regel nur während des Urlaubs einige Wochen im Jahr bewohnt, falls es nicht vermietet wird. Auch dieser Tatsache heraus ergibt sich ein erhöhtes Einbruchsrisiko, weil natürlich praktisch „jede“ Person weiß, dass die Ferienhäuser den größten Teil des Jahres unbewohnt sind. Dieses besondere Risiko wird natürlich auch im Rahmen der Ferienhausversicherung berücksichtigt.

Darüber hinaus sind im Rahmen dieser Versicherung praktisch die gleichen Schadensursachen abgesichert, die auch von der „normalen“ Gebäudeversicherung versichert werden. Das bedeutet, falls das Ferienhaus durch einen Sturm, durch Hagel, Blitzschlag oder auch durch Vandalismus beschädigt wird, ersetzt die Ferienhausversicherung den entstandenen Schaden. Da Ferienhäuser in Urlaubsgebieten liegen und sich diese oftmals am Meer oder an/in den Bergen befinden, sollte man bei der Ferienhausversicherung darauf achten, dass möglichst auch Elementarschäden versichert sind, welche durch Überschwemmungen, Lawinen, Steinschlag und wenn angebracht auch durch Vulkanausbrüche oder Erdbeben entstehen.

Besonders beachten muss man bei der Ferienhausversicherung, dass das zu versichernde Ferienhaus nur in bestimmten Ländern versichert wird. Befindet sich das Objekt in Deutschland, hat man normalerweise gar keine Probleme mit der möglichen Versicherung. Darüber hinaus muss man sich jedoch bereits informieren, ob die Ferienhausversicherung auch das Land mit einschließt, in welchem sich das Ferienhaus befindet, wenn dieses im Ausland steht. Die meisten Versicherungsgesellschaften akzeptieren heute bereits, wenn sich das Ferienhaus in Staaten aus der Region Mittel-, West- und Südeuropa befindet, also zum Beispiel in den Niederlanden, in Belgien, Luxemburg, Frankreich, Italien, Spanien etc.. Möchte man jedoch ein Ferienhaus versichern, welches sich außerhalb von Europa befindet, dann wird es oftmals so sein, dass man hier kein Angebot einer deutschen Versicherungsgesellschaft erhält oder einen ziemlichen Aufschlag beim Beitrag zahlen muss.

Vorsorge-Tipps im Versicherungsbereich:

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